FAQ Coronavirus Italien

Alle Regeln, Einreiseformulare und nützliche Links zum Thema Coronavirus:

 

 

AKTUELL GIBT ES KEINE WEITEREN EINSCHRÄNKUNGEN MEHR FÜR DEN URLAUB IN ITALIEN

 

Aktuelle Regeln in Kurzform

Green Pass
Der In Italien wird derzeit kein Corona-Negativ-Nachweis (Green Pass) benötigt.

Maskenpflicht
Die Maskenpflicht wurde weitgehend aufgehoben.
Seit dem 1. Oktober 2022 besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nur noch in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen.
Quelle: Ministero della Salute


Einreise nach Italien

Es bestehen aktuell keine Einschränkungen für die Einreise nach Italien. Es werden weder Corona-Negativnachweise (Green Pass) noch Einreiseformulare benötigt.

Quelle: Italienische Botschaft Berlin sowie Auswärtiges Amt


Die Anreise über Österreich und die Schweiz ist möglich.


Rückreise nach Deutschland

Es bestehen aktuell keine Einschränkungen für die Einreise nach Deutschland. Es werden weder Corona-Negativnachweise (3G) noch Einreiseformulare benötigt.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit


Sämtliche Angaben basieren auf unserem aktuellen Kenntnisstand einer umfangreichen und sich ständig verändernden Gesetzeslage und erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit.


+++ Update, 01.06.2022 +++

Bei der Einreise nach Italien ist es seit heute nicht mehr notwendig, eine Corona-Impfung, -Genesung oder einen negativen Test nachzuweisen.
Seit dem 1. Juni gelten keine Einreisebeschränkungen mehr, es muss kein Covid-Zertifikat vorgelegt werden. FFP2-Maskenpflicht gilt noch mindestens bis zum 15. Juni im öffentlichen Nahverkehr, in Spitälern und Pflegeeinrichtungen sowie in Kinos, Theatern und Konzertsälen.

+++ Update, 29.04.2022 +++

Ab dem 1. Mai 2022 wird in Italien die Green Pass-Pflicht in allen öffentlichen Einrichtungen aufgehoben.
Benötigt wird der Green Pass (3G) allerdings noch für die Einreise ins Land. Bei der Einreise entfällt hingegen die Pflicht, sich über das Portal dPLF anzumelden.

Auch die Maskenpficht wird ab dem 1. Mai weitgehend aufgehoben.
Bis zu 15. Juni 2022 besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nur noch in:
- Kino
- Theater
- Krankenhaus
- Schulen

sowie in den öffentlichen Transportmitteln
- Flugzeug
- Bus
- Zug
- Schiff / Fähre

Nicht jedoch in Seilbahn, Taxi und auch nicht in privaten PKW mit Personen aus verschiedenen Haushalten!

+++ Update, 28.03.2022 +++

Vor Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung am 1. April hat die italienische Regierung noch kleinere Änderungen an einigen Punkten unternommen. Hier die Änderungen, die nach aktuellem Stand ab 1. April 2022 in Kraft treten:
- In der Außengastronomie entfällt die Green Pass-Pflicht ganz.
- In der Innengastronomie gilt für alle 3G statt bisher 2G.
- In Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben entfällt die Green Pass-Pflicht ganz.
- Für Sport im Freien entfällt die Green Pass-Pflicht ganz.
- Für Sport in Innenräumen gilt noch bis Ende April 2G.
- In Museen entfällt die Green Pass-Pflicht ganz.
- In Kino, Theater und Disco in Innenräumen gilt bis Ende April 2G und FFP2-Maskenpflicht. Im Freien 3G und FFP2-Maskenpflicht.
- In der Disco wieder 100% Auslastung, 2G und Pflicht eine medizinische Maske zu tragen, die auf der Tanzfläche abgesetzt werden kann.
- Im öffentlichen Nahverkehr (Bus, Tram) entfällt die Green Pass-Pflicht ganz. FFP2-Maskenpflicht entfällt ab 1.Mai.
- Im Fernverkehr (Bahn, Bus oder Fähre) bleibt bis Ende April 3G und FFP2-Maskenpflicht gültig.
- Stadien und Konzerte können wieder 100% der Zuschauerkapazität nutzen. (3G im Freien, 2G in Innenräumen + FFP2)
- FFP2-Maskenpflicht in Seilbahnen.

+++ Update, 18.03.2022 +++

Am 31. März beendet Italien den Corona-Ausnahmezustand und schafft die meisten Restriktionen ab. Ab April werden etwa in Hotels, im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften keine 2G- oder 3G-Zertifikate – also Nachweise von Impfung, Genesung oder Tests – mehr verlangt. Auch die Maskenpflicht in Restaurants, Theatern und am Arbeitsplatz wird aufgehoben.
Ab dem 1. Mai wird der sogenannte „Greenpass“ Corona- Zertifikat damit komplett abgeschafft. Ausserdem werden die Quarantäne-Vorschriften fast vollständig aufgehoben: Künftig müssen sich nur noch Infizierte isolieren.

+++ Update, 09.03.2022 +++

Wie der italienischen Presse zu entnehmen ist, soll in den kommenden Tagen eine sogenannte "Road Map", also ein "Fahrplan" in Richtung Normalität den Weg in den Sommer weisen.
So soll z.B. ab dem 1. April eine Lockerung der aktuellen Green Pass Pflicht in der Gastronomie kommen. Während in der Innengastronomie eventuell noch 3G gelten wird, soll in der Außengastronomie der Nachweis entfallen. Ähnlich könnte die Regelung für Sport, Messen, Feiern und Kultur aussehen.

+++ Update, 25.02.2022  +++

Eine gute Nachricht vor allem für Familien. Mit Wirkung vom 27. Februar 2022 nimmt das Robert Koch Institut Italien von der Liste der Hochrisikogebiete. Damit ist bei Rückkehr aus Italien nach Deutschland ab Sonntag keine Einreiseerklärung mehr auszufüllen und auch für Ungeimpfte fällt in Deutschland keine Quarantäne mehr an.

+++ Update, 23.02.2022 +++

In Italien läuft der Notstand "Stato di emergenza" am 31. März 2022 offiziell aus und soll nach derzeitigem Stand auch nicht verlängert werden. Viele Corona-Regeln werden mit der Beendigung entfallen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Green Pass z.B. in der Außengastronomie von Restaurants und Hotels nicht mehr benötigt wird, in der Innengastronomie evtl. noch 3G. In den kommenden Tagen will die Regierung einen genauen Öffnungsplan erstellen.

+++ Update, 11.02.2022  +++

Ab heute ist in ganz Italien die Maskenpflicht im Freien aufgehoben worden. Eine Maske muss allerdings weiterhin mitgeführt und im Fall von Menschenansammlungen getragen werden. Desweiteren dürfen ab heute in Italien auch wieder Diskotheken öffnen.

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Einreise nach Italien

WICHTIG!: Seit dem 1. Februar 2022 ist die Einreise aus Ländern der Liste C (zu der auch Deutschland gehört) ohne eine 5-tägige Quarantäne möglich, wenn eine der grünen Bescheinigungen (Impfbescheinigung, Genesungsbescheinigung oder negatives Ergebnis eines Tests - PCR oder Antigen) vorgelegt wird. Ab demselben Datum müssen geimpfte oder genesene Personen bei der Einreise nach Italien keinen Test mehr vorlegen.

Verpflichtend für die Einreise aus der EU nach Italien sind ab 1. Februar 2022:

1. Anmeldung im Portal European Passenger Locator Form

Wenn die Anmeldung über das Portal nicht möglich war, kann alternativ ein

Selbsterklärungsformular "DEUTSCH"
Selbsterklärungsformular "ENGLISCH"

ausgefüllt werden (dieses muss ausgedruckt und während der Reise ausgefüllt mitgeführt werden).

 

2. Dem für die Kontrolle zuständigen Personal muss auf Anfrage das der europäischen Regelung entsprechende digitale Covid-Zertifikat der EU vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person entweder:

  • seit mindestens vierzehn (14) Tagen vollständig geimpft ist (Der Impfschutz der 2. Impfung gilt maximal 9 Monate, der "Booster", also die 3. Impfung gilt derzeit unbegrenzt)
  • genesen ist (innerhalb der letzten sechs Monate);
  • genesen ist und die für eine vollständige Impfung erforderliche Einzeldosis des Impfstoffs erhalten hat
  • oder im Besitz eines negativen Ergebnisses eines Schnelltests (PCR oder Antigen) ist.

Bei erfolgter Einreise nach Italien ohne eine der oben genannte Bescheinigungen (Impfbescheinigung, Genesungsbescheinigung oder Test) ist Folgendes zu beachten:
- Betreffende müssen sich einer fünftägigen Quarantäne in der eigenen Wohnung oder an dem gewöhnlichen Aufenthaltsort unterziehen, um die Gesundheitsüberwachung zu veranlassen;
- nach fünf (5) Tagen Quarantäne ist ein weiterer Antigen- oder PCR-Test durchzuführen.
Für eventuelle Ausnahmen von den oben genannten Bestimmungen konsultieren Sie bitte das Abfrageformular des Außenministeriums

Kinder unter sechs (6) Jahren sind von der Testpflicht (Antigen- oder PCR-Test) ausgenommen.

Quelle: Italienische Botschaft Berlin sowie Auswärtiges Amt


Die Anreise über Österreich und die Schweiz ist möglich.


Rückreise nach Deutschland

Italien ist laut RKI derzeit Hochrisikogebiet. Reisende aus Italien müssen vor der Rückkehr nach Deutschland eine elektronische Einreiseerklärung ausfüllen. Sollte die digitale Einreiseanmeldung aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder technischer Störungen nicht möglich sein, muss alternativ eine Ersatzmitteilung in Papierform (PDF, nicht barrierefrei, 227 KB) ausgefüllt werden.

Alle Personen ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Einreise nach Deutschland in jedem Fall nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Der Negativnachweis muss, im Falle einer Kontrolle, vorgezeigt werden können. Testnachweise dürfen maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) alt sein. Es empfiehlt sich also, den Test noch am Urlaubsort zu machen.

Am Comer See können Urlauber in vielen Apotheken sehr schnell einen Test machen.

» Hier finden Sie Apotheken am Comer See, die einen Corona-Schnelltest anbieten


Sämtliche Angaben basieren auf unserem aktuellen Kenntnisstand einer umfangreichen und sich ständig verändernden Gesetzeslage und erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Wir empfehlen, sich tagesaktuell auch bei ihrer Unterkunft am Comer See zu informieren. Wir bemühen uns die Informationen für den Comer See und grenzenden Regionen, sowie die Reiseinformationen durch die Transitstaaten so aktuell und vollständig wie möglich zu halten.


Die aktuellen Corona-Regeln und bevorstehenden Maßnahmen in Italien

Italien kündigt an, die Maskenpflicht im Freien ab dem 11. Februar abzuschaffen.

Neues zum "Green Pass" - so schreibt das Auswärtige Amt:

"Seit dem 1. Februar 2022 ist die Gültigkeit des Digitalen COVID-Zertifikats der EU innerhalb Italiens von neun auf sechs Monate reduziert. Diese Regelung gilt auch für Touristen. Der sog. „Super Green Pass“ (2G-Nachweis), der für den Zugang zu den meisten Dienstleistungen und Infrastrukturen (Anm. d.R. z.B. Hotels, Restaurants etc.) in Italien für Personen ab 12 Jahre vorgeschrieben ist, darf nicht älter als sechs Monate sein.

Ist der sog. „Super Green Pass (2G-Nachweis) älter als 6 Monate, ist mit Wirkung ab dem 5. Februar 2022 der Zugang zu den meisten Dienstleistungen und Infrastrukturen in Italien möglich, wenn zusätzlich zur Bescheinigung, aus der die Impfung oder Genesung hervorgeht (Digitales COVID-Zertifikat der EU oder andere Bescheinigung) ein Nachweis über einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorgelegt wird. Dieser Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden (Antigen-Test) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein und muss ggf. regelmäßig erneuert werden muss."

Der Booster bleibt weiterhin zeitlich unbefristet gültig! Dem Booster gleichgestellt ist eine Genesung nach zweimaliger Impfung.

Seit dem 10. Januar 2022 wird für alle Personen ab dem 12. Lebensjahr in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens der sogenannte "Super Green Pass" verlangt (2G).

Welche für uns relevanten Regeln gelten aktuell am Comer See

  • Maskenpflicht im Freien in ganz Italien, bis 10. Februar 2022.  Die Maskenpflicht soll nicht verlängert werden. (Wobei es für das Trentino hierzu einschränkend heißt, dass die Pflicht zum Tragen der Maske überall dort entfällt, wo der Abstand zwischen nicht zusammen lebenden Personen dauerhaft gewährleistet ist.)
  • Restaurants und Bars dürfen im Außen-, wie auch im Innenbereich öffnen. Negativnachweises obligatorisch Super Green Pass (2G).
  • Theater, Kinos FFP2 und Super Green Pass (2G), der Verzehr von Speisen und Getränken ist verboten
  • Museen Super Green Pass (2G) erforderlich.
  • Neben Individualsportarten sind auch Kontaktsportarten erlaubt.
  • In Sportpalästen und Stadien sind bis zu 50% der Zuschauer erlaubt. FFP2 und Super Green Pass (2G). Der Verzehr von Speisen und Getränken ist verboten
  • Seilbahn von Malcesine ist wieder seit 23. Dezember geöffnet, verkehrt derzeit allerdings nur am Wochenende. Super Green Pass (2G)
  • Alle Geschäfte sind geöffnet, auch am Wochenende. Für alle Geschäfte, die nicht dem "täglichen Bedarf" dienen besteht Green Pass Pflicht
  • Fitnesszentren und Sporthallen sind geöffnet. Super Green Pass (2G) erforderlich.
  • Hochzeitsfeiern und Familienfeste sind mit Covid-Manager unter Einhaltung spezieller Hygieneregeln erlaubt. Es besteht die Pflicht eines Super Green Pass (G2).
  • Hallenbäder und Thermalbäder dürfen öffnen. Super Green Pass (2G) erforderlich.
  • Diskotheken sind bis 10. Februar vorläufig geschlossen.

Anreise nach Italien

Anreise mit dem Auto oder Motorrad

Die Hauptzufahrtstrassen durch die Schweiz und Österreich nach Italien sind geöffnet, so auch die Brennerautobahn.
Die gemeinsame Fahrt auf einem Motorrad ist auch für Personen aus unterschiedlichen Haushalten möglich. Allerdings muss in der Lombardei eine Maske oder ein Integralhelm getragen werden.

Tipps zur Anreise mit dem eigenen Fahrzeug

Italienische Regeln für die Fahrt mit dem Auto
Stammen alle Insassen eines Privatfahrzeugs aus demselben Haushalt, bestehen keine Beschränkungen. Man kann ohne Maske die ganz normal zugelassene Personenzahl des PKW nutzen.

Für Personen aus unterschiedlichen Haushalten, also sobald auch nur 1 Person nicht zum gemeinsamen Haushalt gehört (z.B. bei der Reise mit Freunden), gilt eine unterschiedliche Regelung: In der Lombardei (Comer See)  gilt das nationale italienische Gesetz, nach dem vorne nur der Fahrer sitzen darf (der Beifahrersitz bleibt frei), und auf jeder Rückbank maximal 2 Personen, wenn ein Abstand von 1 Meter zwischen diesen beiden Personen gewährleistet ist. Dabei haben alle Insassen eine Maske zu tragen.
www.regione.lombardia.it

Anreise mit der Bahn

Die Züge der DB/ÖBB haben ihren fahrplanmäßigen Betrieb wieder aufgenommen.
Anreise mit der Bahn zum Comer See

Anreise mit dem Fernbus

Marktführer Flixbus fährt wieder regelmäßig.
www.flixbus.de/

Anreise mit dem Flugzeug

Die Flughäfen der Region Lombardei (Milano Linate, Milano Malpensa und Orio al Serio in Bergamo) sind offen und haben ihren Betrieb aufgenommen.
Anreise mit dem Flugzeug zum Comer See

 


Urlaubsregeln vor Ort

Welche Regeln gelten allgemein?

In Italien gilt im öffentlichen Raum ein Verbot für Menschenansammlungen (assembramenti). Die genaue Zahl ist hierbei nicht definiert. Ein Abstand von mindestens 1 Meter muss eingehalten werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann muss eine Maske getragen werden. Generell Ist ausser Haus ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen, ausgenommen bei intensiven motorischen Sport-Aktivitäten. Bei sportlichen Aktivitäten ist ein Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten.
Temperaturkontrollen sind am Eingang von Geschäften, Restaurants und anderen Einrichtungen möglich. Bei Überschreiten einer gemessenen Körpertemperatur von 37,5 Grad wird der Zutritt verweigert.

Haben Hotels und Ferienunterkünfte geöffnet?

Zum Teil. Allen Unterkünften am Comer See ist es erlaubt unter Einhaltung der gesetzlichen Hygienebestimmungen für Urlauber zu öffnen. Wir empfehlen unbedingt den direkten Kontakt zu den Unterkünften, um alle Details zur Öffnung und zu den verfügbaren Serviceleistungen im Haus (Pool, Bar, Restaurant, Kinderbereiche, Wellness) zu klären.
Sicher die passende Ferienunterkunft am Comer See finden und buchen

Haben Bars und Restaurants am Comer See geöffnet?

Ja. Bars und Restaurants haben in ganz Italien wieder geöffnet. Bei Betreten der Lokale besteht die Pflicht, eine Maske zu tragen und die Hände zu desinfizieren. Der Abstand zwischen den Tischen ist erweitert. Der Mindestabstand zwischen den einzelnen Gästen an der Theke und an den Tischen beträgt 1 Meter. Eine Reservierung empfiehlt sich in jedem Fall!
Gut Essen und Trinken am Comer See

Haben die Geschäfte und Einzelhandel am Comer See geöffnet?

Ja. Die Geschäfte und Läden haben in ganz Italien wieder geöffnet. Zur Vermeidung von zu großer Kundendichte ist der Zugang je nach Geschäft individuell begrenzt. Eine Maske sowie die Desinfektion der Hände ist Pflicht. Die Hygienebestimmungen für die Anprobe von Kleidungsstücken werden im Geschäft ausgehängt.
Öffnungszeiten Como Shopping

Finden die Wochenmärkte statt?

Ja. Die Wochenmärkte finden wieder ganz normal statt.
Wochenmärkte am Comer See

Kann ich im See baden?

Ja. Individuell darf gebadet werden. Der Abstand der Sonnenliegen am Strand wird vor Ort geregelt. Grundsätzlich gilt am Strand wie überall jedoch das Gebot Menschenansammlungen zu vermeiden und die Abstandregeln von mindestens 2 m beim Baden einzuhalten. Auf Ausschilderungen ist zu achten. Die Gemeinden der unterschiedlichen Seeorte unternehmen individuell Bemühungen zur Reinigung der öffentlichen Strände.
Baden am Comer See und die besten Badeplätze

Fahren die Seilbahnen?

Ja, mit begrenzten Beförderungskapazitäten.
Seil-/Bergbahnen am Comer See

Fahren die Comer See-Fähren und Linienschiffe?

Die Autofähre zwischen Menaggio - Bellagio -Varenna verkehrt regulär. Auf der Fähre ist ein Abstand von 1 Meter zu anderen Fahrgästen zu wahren und es besteht Maskenpflicht und Handschuhpflicht, bzw. steht Desinfektionsmittel für die Hände bereit. Autofahrer bleiben während der Überfahrt in ihren Fahrzeugen. 
Schiffsfahrpläne für Comer See

Fahren Busse und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs am Comer See?

Der Betrieb der Bus- und Bahnlinien läuft regulär. Maskenpflicht und die Abstandsregeln von mindestens 1 Meter sind auch an Bahnhöfen und Haltestellen einzuhalten. Die maximale Passagierzahl beträgt in der Regel 50% der üblicherweise zugelassenen Passagierzahl. Sitzplätze mit gesonderter Kennzeichnung sind frei zu lassen, um den Mindestabstand zwischen den Fahrgästen zu garantieren.
Auto-Busfahrplan für den Comer See
Fahrpläne-Übersicht für Comer See

Kann ich Sport treiben?

Ja. Individualsport, wie Wandern, Radfahren, MTB, Klettern, Surfen u.a. sind möglich, sofern ein Mindestabstand von 2 m eingehalten wird. Ausrüstungsmaterial darf nicht mit anderen Sportlern ausgetauscht werden. Familienmitglieder aus demselben Haushalt können gemeinsam Sport treiben, z.B. ein gemeinsames Segelboot ohne Maske benutzen. Bei organisierten Kursen und Touren, wie z.B. Klettertouren sorgt der Kurs- bzw. Tourleiter für die Desinfektion des Materials und die Einhaltung der Abstandsregeln. Mannschafts- und Gruppensportarten, wie z.B. Beachvolleyball sind derzeit nicht erlaubt.
Sportangebote und Aktivurlaub Comer See

Kann ich mir vor Ort Fahrräder, Boote, Surfboards u.a. ausleihen?

Ja, der Verleih von Fahrzeugen und Sportmaterial ist grundsätzlich erlaubt.
Fahrrad / MTB-Bike mieten Comer See

Haben Thermen und Wellnesscenter geöffnet?

Ja, Thermalbädern und Wellnesscentern haben geöffnet. Super Green Pass (2G) erforderlich.

Sind die großen Vergnügungsparks geöffnet?

Der Zoo und Safari Park Parco Pompia hingegen ist bereits geöffnet. Der Einlass ist kontingentiert um den Zuschauerstrom regeln zu können.
Safari Park Pompia: zwei große Parks ein kleiner Preis

Sind die Museen und Sehenswürdigkeiten geöffnet?

Ja, Museen sind in Italien grundsätzlich wieder geöffnet, und so auch am Comer See. Es besteht Maskenpflicht.
Sehenswürdigkeiten Comer See

Sind in Italien derzeit private Feiern und Hochzeiten erlaubt?

Ja, Hochzeitsfeiern und Familienfeste sind mit Covid-Manager unter Einhaltung spezieller Hygieneregeln erlaubt. Es besteht die Pflicht eines Super Green Pass (G2). Diskotheken sind weiterhin geschlossen (bis 10. Februar).

Wo am Comer See kann ich einen Corona-Negativ-Test für die Rückreise nach Deutschland durchführen lassen?

In Italien werden für die Rückreise nach Deutschland geeignete Corona-Negtivtests als Schnelltest in vielen Apotheken angeboten. Der Testtermin muss im Vorhinein vereinbart werden, was in der Regel sehr kurzfristig funktioniert. Kostenpunkt ca. 25 bis 35 Euro. Für die Rückreise nach Deutschland sind auch Tests in italienischer Sprache gültig.

Was muss ich tun, wenn im Urlaub bei mir Symptome des Coronavirus auftreten? 

Wenn Sie sich im Urlaub am Comer See befinden und Symptome haben oder vermuten, angesteckt worden zu sein, begeben Sie sich NICHT ins Krankenhaus oder in die Gesundheitseinrichtungen, sondern rufen Sie unverzüglich die kostenlose Nummer der Region an, in der Sie sich aufhalten:

Lombardei: 800 89 45 45
Die Notrufnummer 112 sollte hingegen wirklich nur im Notfall angerufen werden.

Links und Tipps

Aktuelle Zahlen zum Coronavirus in der Lombardei und Provinz Como finden Sie auf der Webseite der Regione Lombardia "Lombardia Notizie Online". Die Daten werden laufend vom Sanitätsbetrieb Regione Lombardia aktualisiert.

Hier die Seite der Italienischen Regierung zum Thema Fragen zu Coronavirus:
www.governo.it/it/faq-fasedue und die Webseite mit dem täglichen Bericht der Italienischen Katastrophenschutz-Behörde mit der Situation Coronavirus Italien.

Für Anrufer aus Italien, die medizinische und organisatorische Fragen haben, ist folgende Grüne Nummer aktiv:  800751751 (täglich zwischen 8.00 und  20.00 Uhr).

 

 

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